Angebote für Justizanstalten und Gerichte
Psychotherapeutische Versorgung in der Männerberatung und dem Institut für forensische Therapie
Der Verein Männerberatung bietet seit 1984 Psychotherapie mit unterschiedlichen Verfahren (z.B. TFP, deliktspezifische Gruppen, Anti-Gewalt-Trainings, Männergruppen) im Einzel- und Gruppenkontext an. Ein zentraler Bestandteil der Behandlung besteht – neben der psychotherapeutischen Arbeit – in der Vernetzung mit anderen befassten Hilfseinrichtungen und Angehörigen. Zahlreiche MitarbeiterInnen sind ausgebildete PsychotherapeutInnen und verfügen über langjährige Berufserfahrung im forensischen Feld. Sie haben sich im Institut für forensische Therapie (IFT) zusammengeschlossen.
Das Tätigkeitsfeld des IFT umfasst die deliktspezifische Behandlung von Männern und Jugendlichen mit unterschiedlichen Störungsbildern, wobei zu den zentralen Behandlungsschwerpunkten die Verantwortungsübernahme, das Erkennen der Hintergründe, die zum Delikt geführt haben, die Möglichkeit, sich in die Lage des Opfers zu versetzen, und die Wege der Rückfallsverhinderung gehören. Wir sind der Überzeugung, dass Männer grundsätzlich in der Lage sind, ihre eigenen Grenzen zu erkennen und die anderer zu respektieren. Manchmal müssen sie jedoch dabei unterstützt werden, da sie ihr eigenes Fehlverhalten verharmlosen oder sie nur Fehler anderer als Problem erkennen.
Für männliche Jugendliche ist eine therapeutische Unterstützung mit Weisung durch das Gericht, nach Rücksprache mit ihrer Familie, dem Jugendamt oder die sie zuweisende Wohneinrichtung möglich.
Männerarbeit bedeutet, dass Männer ihre Stärken erkennen, aber es geht auch um die Bereitschaft, sich mit eigenen Schwächen auseinanderzusetzen: In der forensischen Abteilung der Männerberatung, dem IFT, werden in unterschiedlichen Programmen diese Grenzverletzungen bearbeitet und vor allem mit psychotherapeutischen Mitteln Männer in die Lage gesetzt, ihr problematisches Verhalten zu begreifen und davon loszukommen.
Als zuweisende Stellen fungieren u.a. Gerichte, Polizeidienststellen, Jugendämter, Kliniken, Opferschutzeinrichtungen und die Bewährungshilfe. Die therapeutische Versorgung umfasst aber auch Klienten der Justizanstalten Sonnberg, Mittersteig (und die Außenstelle Floridsdorf), Simmering, Favoriten, Josefstadt, Korneuburg, Gerasdorf, Wr. Neustadt, Eisenstadt, Schwarzau, Hirtenberg, Göllersdorf, St. Pölten, Stein, Garsten und Graz-Karlau, sowie die Nachbetreuung von bedingt entlassenen Menschen.
Therapieprogramme im forensischen Bereich
- Sexualtäter-Programm mit Einzel- und Gruppentherapie (WSPS) seit 1997
- Antigewalt-Programme für Jugendliche und junge Erwachsene ab 1997 und ab 2001 als Gruppenprogramm
- Einzeltherapeutische Arbeit für Maßnahmepatienten und für Täter mit langen Haftstrafen mit besonderer Unterstützung der Reintegration seit 1998
- Forensische Therapie für Menschen mit Borderline-Störungen (TFP) seit 2006
Im November 2001 wurde zwischen der Männerberatung und dem Justizministerium ein Vertrag zur Behandlung straffälliger Jugendlicher abgeschlossen, im Jahr 2013 ein Vertrag zwischen IFT und Justizministerium zur Betreuung von Klienten, die vorzeitig aus der Haft mit Therapieweisung entlassen wurden. Bei Überweisungen erwachsener Straftäter erfolgt die Verrechnung mit den Krankenkassen, den jeweiligen Gerichten, den Justizanstalten, bzw. wird ein Teil der Kosten vom Klienten (je nach Einkommen) selbst getragen.
Derzeit werden etwa 400 Klienten in den Justizanstalten bzw. nach der Entlassung durch MitarbeiterInnen des Instituts für forensische Therapie betreut oder zur externen Therapie an die Männerberatung überwiesen. In der Regel erhalten Insassen bei vorzeitiger Entlassung aus der Haft die Auflage zur psychotherapeutischen Nach- bzw. Weiterbetreuung durch das IFT. Bei bedingten Strafen und entsprechenden Weisungen zur Psychotherapie sind die Kosten der Behandlung vom erwachsenen Klienten selbst zu übernehmen.